Eine Gemeinschaftsschule für alle!

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15.07.2009

Wichtiger Schritt zu mehr Qualität und Chancengleichheit

Der Senat hat den Gesetzentwurf für zur Umsetzung der Schulstrukturreform beschlossen. Aus diesem Anlass informieren der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Steffen Zillich und das Mitglied im Landesvorstand, Sebastian Schlüsselburg:

Steffen Zillich & Sebastian Schlüsselburg

Der Senat hat gestern den Gesetzentwurf zur Einführung der integrierten Sekundarschule beschlossen. SPD und LINKE verfolgen mit der Schulreform drei Ziele: Wir wollen, dass deutlich mehr Schüler/innen das Abitur erreichen. Wir wollen, dass schrittweise alle Schüler/innen einen Schulabschluss erreichen und wir wollen, dass die Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen und ökonomischen Herkunft eines Kindes abgebaut wird.

Schulform entscheidet nicht mehr über Lebenschancen

Kern der Reform ist die Einführung der Integrierten Sekundarschule. Sie tritt zukünftig an die Stelle der bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen und beinhaltet schon jetzt einige Elemente der Gemeinschaftsschulen.


Der entscheidende Punkt ist, dass zukünftig alle weiterführenden Schulen alle Abschlüsse bis hin zum Abitur anbieten. Im Alter von elf Jahren muss nicht mehr über die Lebensperspektive der Kinder entschieden werden. Die Aufteilung, »Du wirst Akademikerin, du Facharbeiter und du hast eigentlich keine Chance«, wird es nicht mehr geben. Die Frage: »Was soll mein Kind später werden, auf welche Schule muss es also gehen?«, steht nicht mehr. Sondern es gibt die Wahl zwischen dem Gymnasium und der integrierten Sekundarschule, die mit den gleichen Bildungsstandards zu den gleichen Abschlüssen wie das Gymnasium führt.

Die Integrierte Sekundarschule hat die Voraussetzungen, sich gegenüber dem Gymnasium als die attraktivere Schule zu entwickeln: Sie bietet eine bessere Ausstattung, ganztägige Förderung, mehr Zeit und Flexibilität bis zum Abitur, mehr individuelle Förderung, Angebote für alternative Lernformen wie Praxis- oder duales Lernen.

Diese Chancen müssen jetzt genutzt werden: Durch eine Unterstützung der Schulen im Veränderungsprozess, durch Fort- und Weiterbildung und durch ein überzeugendes pädagogisches Leitbild.

Gemeinschaftsschulen bleiben Motor und Ziel der Berliner Schulentwicklung

Mit der Integrierten Sekundarschule werden in der Mehrzahl der Schulen in der Mittelstufe wichtige Elemente der Gemeinschaftsschule eingeführt.

Trotzdem behält die »Pilotphase Gemeinschaftsschule« ihre Bedeutung. Sie wird fortgeführt und ausgeweitet. Die Gemeinschaftsschulen gehen den direkten Weg zu einer Schule des gemeinsamen Lernens von der 1. bis zu 10. Klasse bzw. bis zum Abitur. Alle Schulen haben auch während der Schulreform weiterhin die Möglichkeit Gemeinschaftsschule zu werden oder einzelne Elemente der Gemeinschaftsschule einzuführen. Die dritte Bewerbungsrunde läuft gerade.

Die erfolgreiche Arbeit der neuen Gemeinschaftsschulen und der Andrang auf sie machen deutlich: Die »Pilotphase Gemeinschaftsschule« ist der Motor der Berliner Schulentwicklung. Von ihren Erfahrungen können gerade auch die neuen Integrierten Sekundarschulen lernen. Insofern ist die Schulreform für diese Koalition ein wichtiger Schritt, aber eben nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule als einer »Schule für alle«.

Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause für Verbesserungen nutzen

Nach dem Senatsbeschluss wird im Sommer der Rat der Bürgermeister über den Gesetzentwurf beraten. Nach der Sommerpause wird der Senat den Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Wir möchten die Beratungen im Parlament nutzen, um mit Experten und Betroffenen ins Gespräch über den Gesetzentwurf zu kommen. Für DIE LINKE geht es vor allem darum, die in der Koalition getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Das betrifft v.a. die pädagogische Entwicklung der integrierten Sekundarschule sowie den rechtlichen Status der Gemeinschaftsschule.


Bislang sind die Gemeinschaftsschulen im Schulgesetz als Pilotschulen rechtlich abgesichert. Uns geht es darum, sie darüber hinaus entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses als schulstufenübergreifende Schulform von Klasse 1 bis zum Abitur gesetzlich zu verankern.

Für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Richtung inklusiver Bildung und Erziehung ist der Senat beauftragt ein Konzept vorzulegen, mit dem die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung umgesetzt wird.



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